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Regelwerk zur Hereinnahme von Hunden aus dem Zuchtversuch in alte PP Linie
Präambel zum Zuchtversuch
Es sei hier darauf hingewiesen, dass der Zuchtversuch nicht angetreten ist, die Leistung unseres PP zu verbessern, sondern zusätzliche genetische Vielfalt, die wir unbedingt brauchen, der Rasse Pudelpointer zur Verfügung zu stellen.
Hoffen wir, dass es auch in Zukunft Züchter gibt, die die Entstehungsgeschichte des PP nicht aus den Augen und dem Sinn verlieren und sich der Idee Hegewalds verbunden fühlen.
Der Zuchtversuch fühlt sich der Reinzuchtidee (ein Pudelpointer darf nur Pudel- und Pointerblut führen) streng verbunden.
Nur wenn wir den jungen Mitgliedern unseres Vereins eine Vision übergeben, wird der Pudelpointer als eigenständige Rasse eine Zukunft haben.
Wünschenswert ist es, den Zuchtversuch an sich weiter zu führen und so einen Gen-Pool für eventuelle weitere Blutanleihen zu sichern.
Auch wird es von Vorteil sein, wenn Züchter in der alten PP-Linie bleiben und so eine vom Zuchtversuch getrennte Linie erhalten. Dies erhält die Möglichkeit der genetischen Vielfalt. Sicher ist auch in diesem Verfahren ein Risiko, aber ohne Risiko kein Erfolg!
Regel für die Hereinnahme von Hunden aus dem Zuchtversuch in die alte Pudelpointer-Linie
Es werden grundsätzlich nur Hunde aus dem Zuchtversuch zugelassen, die den Voraussetzungen der Zuchtordnung des VPP e. V. entsprechen und mindestens aus der zweiten Generation des Zuchtversuches stammen.
Dies gilt für Leistung und Exterieur.
Die erste Generation (Einkreuzung in die alte Linie, F2 x PP) wird unter dem Zwingername von Holstein geführt.
Hunde aus dem Zuchtversuch (von Holstein), die Abzeichen haben, dürfen nur mit einem einfarbigen Partner aus der alten PP-Linie verpaart werden.
Frei gegeben wird grundsätzlich für drei Würfe auf den normalen Zwingernamen.
Eine endgültige Freigabe kann nur nach Prüfung der drei gefallenen Würfe erfolgen.
Die Kriterien der Zuchtordnung des VPP sind bei der Überprüfung anzuwenden (laufende Überprüfung ab erstem Wurf analog zur Zuchtordnung).
Zeigen diese drei Würfe keine negativen Ereignisse, die über den Kriterien der Zuchtordnung des VPP anzusiedeln sind, so gilt für diesen Hund keine Einschränkung mehr.
Dieses Verfahren soll bis in die zweite Generation ab Einkreuzung angewandt werden (1. Generation in diesem Falle ist zum Beispiel Jenni von Holstein, F2 x PP).
Erst ab der fünften Generation (ab Urstamm) erfolgt somit die Zuchtfreigabe nach den Kriterien der geltenden Zuchtordnung des VPP (normaler Weg).
Züchter, die diesen Weg gehen wollen, müssen ihre Welpenkäufer von dieser Regelung im VPP in schriftlicher Form in Kenntnis setzen.
Dieses Verfahren ist von einer Zuchtkommission, der der Zuchtwart vorsteht, zu überwachen!
Die Zuchtkommission soll aus drei Mitgliedern bestehen (Zuchtwart, Vertreter des Zuchtversuches und ein von den Landesgruppen aus dem Kreis der Landesgruppen-Zuchtbeauftragten zu benennendes Mitglied).
Die so in die normale PP-Zucht kommenden Hunde sind in den PP-Mitteilungen und der nächst folgenden Hauptversammlung von der Zuchtkommission bekannt zu geben.
Jedem Züchter, der einen PP aus dem Zuchtversuch nutzt, ist diese Regelung vom Zuchtwart auszuhändigen.
Nach diesem Verfahrensweg ist gesichert, dass Hunde mit Blutanteil aus dem Zuchtversuch erst ab der fünften Generation (ab Urstamm) uneingeschränkt (nach ZO VPP) in der Zucht zum Zuge kommen.
Die Hauptversammlung 2001 in Midlum auf Föhr stimmte diesem Regelwerk zu.
Dieser Antrag wurde in dieser Form von unserem Zuchtbuchführer Udo Andrä ausgearbeitet.
Beispiel:
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Zwinger
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Pudel x Pointer F1 (Welpen aus Urstamm)
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Urstamm 1. Generation
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von Holstein
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F1 (Bess) x Pointer F2
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2. Generation
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von Holstein
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F2 (Ferdi) X PP (Assi v. Rosengarten) z.B. Jenni v. Holstein (für 3 Würfe frei)
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3. Generation
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von Holstein
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1. Generation nach Einkreuzung
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Jenni v. Holstein X PP Cito v. Orsoyer Land z.B. Lux v. Uthlande (für 3 Würfe frei)
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4. Generation
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von Uthlande
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2. Generation nach Einkreuzung
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PP-Lux von Uthlande X PP
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5. Generation
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Schnepfen-jäger’s PP
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Welpen unterliegen den normalen Zuchtbestimmungen
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