Lösungen

Lösungen

Wie bereits erwähnt gibt es auch in anderen Zuchtvereinen Bestrebungen die Zuchtbasis zu verbreitern. Ansätze können hierbei sein, Zuchthunde nahe verwandter Rassen einzukreuzen. Zwischen einigen Jagdhunderassen kann hierbei auch von der Kreuzung von Schlägen gesprochen werden.

Diskutiert wird beispielsweise Deutsch Langhaar und den Großen schwarz-weißen Münsterländer untereinander zu kreuzen, die Nachzucht je nach Farbe in die Zuchtbücher DL (braun, braunschimmel) oder bei den Großen Münsterländern (schwarz-weiß) aufzunehmen.

Selbst bei dem so zahlenmäßig starken Deutsch Drahthaar wurde Fremdblut zugeführt, unter anderem wurde auch PP Blut eingesetzt.

Bei den Nichtjagdhunden können äußerlich ähnliche Rassen verkreuzt werden. Deren Nachzucht kann dann nur unter strengster Auslese weiter verwendet werden, wenn die Nachkommen dem Zuchtziel entsprechen.

Andere Versuche sind diejenigen mit ausländischen Hunden der gleichen Rasse Beispiel Griffon (Frankreich) und PP (Tschechien) zu züchten. Dabei dürfen diese allerdings nicht aus einer in “ausländischer” Isolation lebenden Population des gleichen Urstammes abstammen, da diese ansonsten für eine populationsgenetische “Bereicherung” nicht infrage kommen.

Beim Pudelpointer können nun im Zuchtversuch “neue Urstämme” von Pudelpointern gezüchtet werden, die genetisch völlig unabhängig von den alten Linien sind. Werden diese neuen Linien durchgezüchtet, so stehen diese Linien ständig bereit um zu einer Blutauffrischung der alten Linien beitragen zu können.

 

Regelwerk zur Hereinnahme von Hunden aus dem Zuchtversuch in alte PP Linie

Präambel zum Zuchtversuch

Es sei hier darauf hingewiesen, dass der Zuchtversuch nicht angetreten ist, die Leistung unseres PP zu verbessern, sondern zusätzliche genetische Vielfalt, die wir unbedingt brauchen, der Rasse Pudelpointer zur Verfügung zu stellen.

Hoffen wir, dass es auch in Zukunft Züchter gibt, die die Entstehungsgeschichte des PP nicht aus den Augen und dem Sinn verlieren und sich der Idee Hegewalds verbunden fühlen.

Der Zuchtversuch fühlt sich der Reinzuchtidee (ein Pudelpointer darf nur Pudel- und Pointerblut führen) streng verbunden.

Nur wenn wir den jungen Mitgliedern unseres Vereins eine Vision übergeben, wird der Pudelpointer als eigenständige Rasse eine Zukunft haben.

Wünschenswert ist es, den Zuchtversuch an sich weiter zu führen und so einen Gen-Pool für eventuelle weitere Blutanleihen zu sichern.

Auch wird es von Vorteil sein, wenn Züchter in der alten PP-Linie bleiben und so eine vom Zuchtversuch getrennte Linie erhalten. Dies erhält die Möglichkeit der genetischen Vielfalt. Sicher ist auch in diesem Verfahren ein Risiko, aber ohne Risiko kein Erfolg!

Regel für die Hereinnahme von Hunden
aus dem Zuchtversuch
in die alte Pudelpointer-Linie
 

Es werden grundsätzlich nur Hunde aus dem Zuchtversuch zugelassen, die den Voraussetzungen der Zuchtordnung des VPP e. V. entsprechen und mindestens aus der zweiten Generation des Zuchtversuches stammen.

Dies gilt für Leistung und Exterieur.

Die erste Generation (Einkreuzung in die alte Linie, F2 x PP) wird unter dem Zwingername von Holstein geführt.

Hunde aus dem Zuchtversuch (von Holstein), die Abzeichen haben, dürfen nur mit einem einfarbigen Partner aus der alten PP-Linie verpaart werden.

Frei gegeben wird grundsätzlich für drei Würfe auf den normalen Zwingernamen.

Eine endgültige Freigabe kann nur nach Prüfung der drei gefallenen Würfe erfolgen.

Die Kriterien der Zuchtordnung des VPP sind bei der Überprüfung anzuwenden (laufende Überprüfung ab erstem Wurf analog zur Zuchtordnung).

Zeigen diese drei Würfe keine negativen Ereignisse, die über den Kriterien der Zuchtordnung des VPP anzusiedeln sind, so gilt für diesen Hund keine Einschränkung mehr.

Dieses Verfahren soll bis in die zweite Generation ab Einkreuzung angewandt werden (1. Generation in diesem Falle ist zum Beispiel Jenni von Holstein, F2 x PP).

Erst ab der fünften Generation (ab Urstamm) erfolgt somit die Zuchtfreigabe nach den Kriterien der geltenden Zuchtordnung des VPP (normaler Weg).

Züchter, die diesen Weg gehen wollen, müssen ihre Welpenkäufer von dieser Regelung im VPP in schriftlicher Form in Kenntnis setzen.

Dieses Verfahren ist von einer Zuchtkommission, der der Zuchtwart vorsteht, zu überwachen!

Die Zuchtkommission soll aus drei Mitgliedern bestehen (Zuchtwart, Vertreter des Zuchtversuches und ein von den Landesgruppen aus dem Kreis der Landesgruppen-Zuchtbeauftragten zu benennendes Mitglied).

Die so in die normale PP-Zucht kommenden Hunde sind in den PP-Mitteilungen und der nächst folgenden Hauptversammlung von der Zuchtkommission bekannt zu geben.

Jedem Züchter, der einen PP aus dem Zuchtversuch nutzt, ist diese Regelung vom Zuchtwart auszuhändigen.

Nach diesem Verfahrensweg ist gesichert, dass Hunde mit Blutanteil aus dem Zuchtversuch erst ab der fünften Generation (ab Urstamm) uneingeschränkt (nach ZO VPP) in der Zucht zum Zuge kommen.

Die Hauptversammlung 2001 in Midlum auf Föhr stimmte diesem Regelwerk zu.

Dieser Antrag wurde in dieser Form von unserem Zuchtbuchführer Udo Andrä ausgearbeitet.

 

Beispiel:

 

 

Zwinger

 

Pudel x Pointer
F1 (Welpen aus Urstamm)

Urstamm
1. Generation

von Holstein

 

F1 (Bess) x Pointer
F2


2. Generation

von Holstein

 

F2 (Ferdi) X PP (Assi v. Rosengarten)
z.B. Jenni v. Holstein (für 3 Würfe frei)


3. Generation

von Holstein

1. Generation
nach Einkreuzung

Jenni v. Holstein X PP Cito v. Orsoyer Land
z.B. Lux v. Uthlande (für 3 Würfe frei)


4. Generation

von Uthlande

2. Generation
nach Einkreuzung

PP-Lux von Uthlande X PP

5. Generation

Schnepfen-jäger’s PP

Welpen unterliegen
den normalen Zuchtbestimmungen